Jahreshauptversammlung 2023

  • 11. Februar 2023

Einladung zur TSV-Hauptversammlung am 17.03.2023 

Gemäß §9 Abs.1 unserer Satzung, wird die jährliche Hauptversammlung im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2023 durch den Vorstand einberufen.

Die Einberufung erfolgt satzungsgemäß mindestens 4 Wochen vorher durch Veröffentlichung in den Vereinsnachrichten im Mitteilungsblatt.

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, am 17.03.2023, ab 20 Uhr im Sportheim (Gästeblock) an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Gemäß §9 Abs.2 hat die Tagesordnung die nachfolgenden Punkte zu enthalten:

  1. Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden
  2. Berichte der Abteilungen
  3. Kassenbericht durch den 1.Kassier
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer
  6. Beschlussfassung über Anträge
  7. Neuwahlen
  8. Sonstiges

Gemäß §9 Abs. 3 müssen Anträge zur Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht sein. Anträge zur Änderung der Satzung sind den Mitgliedern unverzüglich nach Eingang bekanntzugeben.